Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

Saubermacher Dienstleistungs AG; Herbert Hofer Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-4285 | Bundeswettbewerbsbehörde

Saubermacher Dienstleistungs AG; Herbert Hofer Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-4285

24.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

E - WATER SUPPLY; SEWERAGE, WASTE MANAGEMENT AND REMEDIATION ACTIVITIES

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.02.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.03.2019 weggefallen.

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