Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Carl Zeiss AG; GOM GmbH
BWB/Z-4392
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.05.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Datum des Prüfungsantrages durch den Bundeskartellanwalt: 10.05.2019