Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Energie Steiermark AG; Stadtwerke Kapfenberg GmbH; Stadtwerke Bruck an der Mur GmbH
BWB/Z-4676
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
D - ELECTRICITY, GAS, STEAM AND AIR CONDITIONING SUPPLY
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.12.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.12.2019 weggefallen.